Urheberrecht

Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht.1) Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechts.2) Das Copyright des anglo-amerikanischen Rechts ist dagegen, wie der Name schon sagt, eher eine Art Verlagsrecht/Reproduktionsrecht, wird jedoch häufig damit verwechselt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass das Copyright nur die Reproduktionsrechte des Reproduzenten regelt – im Gegensatz zur obigen Beschreibung des Urheberrechts.

Geschichte

Sonderfälle

Rechtslage in einzelnen Ländern

Dieser Artikel basiert auf dem Text von Urheberrecht, aus der deutschsprachigen Wikipedia. Der ursprüngliche Artikel stammt vom 11.04.2011. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. Das Original und alle hier veröffentlichten Versionen stehen unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike.
1) , 2) Haimo Schack, „Urheberrecht und Urhebervertragsrecht“, Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, 2009
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