Schwabmünchen um Dritten Reich
Lager
In Schwabmünchen waren Lager eingerichtet in denen Kriegsgefangene und Zivilarbeiter untergebracht waren. Sie wurden zur Arbeit in der damaligen Weberei Holzhey und der Baustofffabrik gezwungen. In der Weberei Holzhey wurden gegen Ende des Krieges Teile für die Flugzeugproduktion von Messerschmitt hergestellt.
Ein Lager, in dem französische Kriegsgefangene untergebracht waren, befand sich in der Pestalozzischule.1) Das GEbäude wurde beim Bombenangriff 1945 zerstört.
Es gab auch Zivilarbeiter die bei Bauern einquartiert waren und zur Arbeit auf dem Hof gezwungen wurden. 2)
Zivilarbeiter
War im Dritten Reich die Bezeichnung für Arbeitskräfte, die aus dem Ausland kamen und in der deutschen Wirtschaft eingesetzt wurden. Sie wurden teilweise angeworben. Mit Beginn des 2. Weltkriegs wurden Menschen in den besetzten Gebieten zwangsweise zur Arbeit in der deutschen Wirtschaft deportiert.
Der Begriff Zivilarbeiter muss als Euphemismus eingestuft werden. Die Arbeit, die diese Arbeitskräfte verrichten mussten, dienten vor allem der Kriegswirtschaft. Ausserdem verschleiert er, dass die meisten der Zivilarbeiter zwangsweise deportiert und zur Arbeit herangezogen wurden. Ausserdem waren sie weitgehend rechtlos und mussten unter schlechten Bedingungen leben.
Fremdarbeiter
Bezeichnete i.d.R. ausländische Arbeitskräfte, die freiwillig in der deutschen Wirtschaft tätig sind. Der Übergang zur Zwangsarbeit ist dabei fliessend. Etwa weil Anwerbungen mit falschen Versprechungen oder unter Druck erfolgten.
Zwangsarbeiter
Waren Arbeitskräfte, die zur Arbeit in der deutschen Wirtschaft gezwungen wurden. Das waren z.B. Deportierte aus den besetzten Gebieten, Gefängnisinsassen, KZ-Häftlinge und andere Verfolgte des Regimes.
Kriegsgefangene
Kriegsgefangene sind Militärs, die von gegnerischen Soldaten bei einen bewaffneten Konflikt festgenommen wurden, sie unterliegen dem Schutz des III. Genfer Abkommens von 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen. Die Einhaltung wird vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz kontrolliert. Kriegsgefange dürfen grundsätzlich zur Arbeit herangezogen werden, allerdings darf diese nicht militärischen Zwecken, z.B. der Rüstung dienen. Offiziere sind dabei nicht zur Arbeit verpflichtet.
Militärinternierte
Ein Sonderstatus, mit dem gefangenen Militärs der Schutz nach dem III. Genfer Abkommens von 1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen versagt wurde. Dies traf während des Dritten Reichs auf italienische Soldaten zu, die nach dem Waffenstillstand zwischen Italien und den Alliierten (3. September 1943) festgenommen wurden. Begründet wurde der Sonderstatus damit, dass Italien und Deutschland zwar keine Verbündeten mehr waren, sich aber auch nicht im Krieg befanden.
Der Sonderstatus wurde am 20. September 1943 per Befehl von Adolf Hitler eingeführt. In der Folge wurden die Italiener unter schlechten Bedingungen untergebracht und mussten Zwangsarbeit leisten. Am 20. Juli 1944 wurde der Sonderstatus wieder aufgehoben. Die Italiener wurden fortan als Zivilarbeiter geführt, unterlagen aber weiterhin der Kontrolle durch die Behörden und durften Deutschland nicht verlassen.