Wir haben sicherlich größere Probleme zu lösen, als die Frage wie Wahlwerbung auszusehen hat. Von der CSU gibt es einen auf „Stadtzeitung“ gemachten Prospekt, der die eigene kommunale Politik lobt und Unterorganisationen der Partei vorstellt, dazu noch eine Beilage über den Wahlkreiskandidaten Eduard Oswald. Die SPD beschränkt sich im Umfang auf ein Faltblatt, das versucht den Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier und die Wahlkreiskandidatin Maria Hackl bzw. deren politischen Ziele vorzustellen.
Inhaltlich will ich das nicht großartig bewerten, von Wahlwerbung, gleich welcher Aufmachung kann man nicht mehr erwarten als Lobhudelei der eigenen Ziele - das gehört zum Spiel. Was mich persönlich nervt ist, dass die Werbung quasi ungefragt im Briefkasten landet, wo ein Aufkleber mit der Aufschrift „Keine Werbung einwerfen“ eigentlich klar zum Ausdruck bringt, dass eben Werbung, das beinhaltet auch Wahlwerbung, dort nichts verloren hat. Ist das bereits vorweggenommene Wählerverachtung oder sehen die Parteien in ihren Druckwerken wirklich etwas anderes als Werbung?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 2 BvR 2135/01 vom 1.8.2002) bestätigt, dass das Recht “von unerwünschter politischer Werbung in seinem Hausbriefkasten verschont zu bleiben (Art. 2 Abs. 1 GG)“ höher zu bewerten ist, als das Interesse “an der Verbreitung und Verteilung von Flugblättern mit ihren politischen Ansichten (Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG)“. Bedeutet im Klartext, es handelt sich bei politischen Flugblättern um Werbung und für die gelten am Briefkasten die gleichen Regeln wie für die übrige Reklame.
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