Die Zeiten, da man sich Bargeld am Bankschalter holte sind vorbei. Wenn man überhaupt noch Geldscheine braucht, bekommt man sie am Geldautomaten. Das einerseits praktisch für die Bank, weil sie weniger Angestellte im Kundenkontakt benötigt und für den Kunden, weil er seinen Bargeldbedarf nicht mehr nach den Öffnungszeiten richten muss. Einziger Nachteil ist, dass sich die Geldautomaten und EC-Karten recht leicht manipulieren lassen. Zu dem Punkt haben die Banken naturgemäss eine andere Sicht, weswegen die Haftungsregeln zukünftig ausgesprochen verbraucherunfreundlich ausfallen. Um den Manipulationsmöglichkeiten einzuschränken, werden die Geldautomaten häufig mit Videokameras überwacht. In der Folge suchen sich Betrüger die Automaten gezielt danach aus ob eine Überwachungskamera montiert ist oder nicht. Eine Suchanfrage, die heute morgen in meinem Blog gelandet ist, hat mich stutzig gemacht. Das muss nicht heissen, dass da jemand gezielt in Schwabmünchen einen Betrug oder Überfall im Umfeld eines Geldautomaten plant. Trotzdem an der Stelle meine Ratschläge im Umgang mit Geldautomaten:
Wenn doch etwas passiert, auch wenn es nur den Anschein hat, sofort die Karte sperren lassen. Dafür gibt es die zentrale Rufnumer 116 116, dort können die EC- bzw. Kreditkarten der meisten Banken und Sparkassen gesperrt werden. Wichtig dabei ist, dass die Haftung erst mit der Sperrung auf die Bank übergeht. Alles was bis dahin passiert ist nach den neuen Bestimmungen zwar auf 150€ beschränkt, hängt aber nicht vom Verschulden ab. D.h. diese 150€ gehen bei Missbrauch zu Lasten des Kunden, egal ob der Geldautomat manipuliert wurde, was ja eigentlich ein Verschulden der Bank ist, oder das Opfer nach einem Raub mit eingeschlagenem Schädel im Graben liegt.
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