Bei der letzten Stadtratsitzung wurde beschlossen wie die Erstattung der zu viel gezahlten Wassergebühren gehandhabt wird.
Die zu hoch in Rechnung gestellten Wassergebühren ergaben sich aus dem falsch angesetzten Mehrwertsteuersatz für die sog. Nebenleistungen der Wasserversorgung. Statt diese, wie die verbrauchte Wassermenge auch, mit dem vergünstigen 7% Steuresatz zu belegen, wurde der Regelsatz, also 16% bzw. 19%, angesetzt. Diese Praxis wurde vom Bundesfinanzhof und dem Europäischen Gerichtshof bemängelt.
Um die zwischen 2000 und 2008 zu viel gezahlten Wassergebühren zurück zu erhalten, muss bis 30.06.2010 ein Antrag gestellt werden. Vom Stadtrat wurde beschlossen, dass die Bevölkerung entsprechend darüber zu informieren ist, ausserdem soll ein entsprechender Vordruck für den Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Auch wenn noch keine Details zum Verfahren bekannt sind, dürfte schon jetzt klar sein, das der Antrag vom Schuldner der Wassergebühren, das sind in der Regel die Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer, zu stellen ist. Für Mieter besteht zwar grundsätzlich ebenfalls ein Erstattungsanspruch, diesen müssen sie aber an ihren Vermieter richten.
Warum allerdings ein expliziter Antrag notwendig ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Bürgerfreundlicher wäre es sicher, wenn die Erstattung automatisch passieren würde. Aus den Rechnungsdaten sollte sich das eigentlich problemlos errechnen lassen.
Nachtrag: Auf der Webseite der Stadt Schwabmünchen sind mittlerweile Information zur Rückerstattung verfügbar, dort findet sich ein Formular zum herunterladen.
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